12.07.2010 Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für die Förderung im Marktanreizprogramm ab 12. Juli 2010
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Dadurch können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung von Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasseanlagen genutzt werden. Insgesamt stehen dadurch in diesem Jahr für die Förderung im Marktanreizprogramm 380 Millionen Euro zur Verfügung.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm:
Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp ist aufgehoben. Seit 12. Juli 2010 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel oft nicht ausreichend gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hoch effiziente Wärmepumpen.
Keine Förderung für Solarthermie zur reinen Trinkwassererwärmung
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel, aber auch weniger effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011. Anträge vor dem Stopp des Programms erhalten die volle Förderung zu den alten Bedingungen.
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt. Innerhalb der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind. Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 werde für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt, betont das Bundesumweltministerium. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)